Ich berate und vertrete Sie anwaltlich in Fragen des Transport, Speditions- oder Logistikrechts.
Das Transportrecht regelt den Transport von Gütern und gehört deshalb zum Handelsrecht. Der Gütertransport findet auf der Grundlage eines zwischen dem Auftraggeber und dem Transportunternehmen geschlossenen Vertrags statt. Im Transportrecht gebräuchliche Verträge sind vor allem der Frachtvertrag, der Speditionsvertrag, der Lagervertrag und auch der zwecks eines Umzugs geschlossene Umzugsvertrag. Sie alle sind handelsrechtliche Verträge, weshalb sie im Handelsgesetzbuch (HGB) normiert sind. Auch das Seetransportrecht ist Bestandteil des HGB. Allerdings gibt es aufgrund des grenzüberschreitenden Verkehrs eine Vielzahl von internationalen Abkommen, die gegenüber nationalem Recht Primärvorschriften sind und dieses verdrängen.
Nachfolgend finden Sie einige relevante Gesetze und Verordnungen, Übereinkommen und Geschäftsbedingungen.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Gesetze und sonstigen Vorschriften können wir keine Gewähr übernehmen. Das gilt insbesondere auch für die Angabe des Geltungsbereichs internationaler Übereinkommen.