Arbeitsrecht ist die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger, weisungsgebundener Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Sie wird von unselbständigen "Arbeitnehmern" geleistet, die ihren "Arbeitgebern" vertraglich vereinbarte Dienste schulden.
Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:
Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz.
Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.
Mit Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. Mindestlohn und Entsendegesetze werden die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt.
Wir unterstützen Sie vom Abschluss des Arbeitsvertrages bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Wir vertreten kompetent und zuverlässig Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte gleichermaßen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Quelle:
- Brox/Rüthers Arbeitsrecht
- BMAS